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Grundstücksbewertung
Die Bewertung von Grundstücken ist ein Verfahren, das durch Rechtsvorschriften geregelt
wird. Hierbei wird aufgrund betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer
Sachkenntnis ein Marktwert für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten
Stichtag ermittelt. Eine Bewertung eines Grundstücks kann erforderlich werden, wenn man
ein Objekt verkaufen möchte oder eine Zwangsversteigerung ansteht. Auch wenn ein
Grundstück bzw. eine Immobilie beliehen werden soll ist eine Grundstückbewertung
erforderlich. Bei Geschäftsgebäuden wird eine Grundstücksbewertung zur Bilanzierung und
zur Ermittlung der Steuerlast vorgenommen. Ebenfalls ist eine Grundstückbewertung
erforderlich, wenn eine Immobilie versichert werden soll. In der Regel wird eine
Grundstücksbewertung von einem qualifizierten Sachverständigen durchgeführt. Meist haben
die solche Sachverständige eine Ausbildung in Architektur, Bauingenieurswesen,
Betriebswirtschaftslehre, Stadtplanung oder Immobilienökonomie. Für die Ermittlung gibt es
mehrere Verfahren, wie das Vergleichswertverfahren. Hierbei wird der Kaufpreis des
betreffenden Grundstücks herangezogen und mit den Kaufpreisen von vergleichbaren
Objekten in der Umgebung ins Verhältnis gesetzt. Ein weiteres Verfahren ist das
Ertragswertverfahren, bei dem der Wert des Gebäudes getrennt vom Bodenwert ermittelt
wird. In der Regel wird der Bodenwert hierbei über das Vergleichswertverfahren ermittelt.
Eine dritte Variante ist das Sachwertverfahren, bei dem der Wert der baulichen Anlage
getrennt vom Bodenwert nach Normalherstellungskosten ermittelt wird. Benutzt wird das
Sachwertverfahren vor allem bei eigengenutzten Immobilien. Diese drei Verfahren sind in
Deutschland durch die Wertermittlungsverordnung normiert und sind die gängigen Varianten.
Ergänzend zur Wertermittlungsverordnung werden die Regelungen der Wertermittlungs-
Richtlinien herangezogen. International gibt es noch weitere Verfahren zur Bewertung von
Grundstücken wie beispielsweise die Discounted Cash Flow Methode, das
Residualwertverfahren, die Monte-Carlo-Simulation und das Appraisal Approach.